Bauantrag
Wenn Sie als Bauherr einen Bauantrag gestellt haben , ist das Baugenehmigungsverfahren eröffnet. . Aus den einzelnen Landesbauordnungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Normalerweise sind dies: Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie die Statik. Zur Anfertigung dieser Unterlagen sind Architekten und Bauingenieure berechtigt.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass Sie so bauen können wie beantragt und von einem Architekten oder Ingenieur in den Bauvorlagen beschrieben. Ein Antrag ist meist nötig (für welche Bauvorhaben genau, das steht in der jeweiligen Landesbauordnung). Die Genehmigung ist zeitlich befristet, mit Auflagen verbunden und muss auf der Baustelle verfügbar sein. Welche Unterlagen im einzelnen benötigt werden, regeln Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland anders ausfallen. Ihr Architekt kennt sich hier bestens aus.
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